Sprachförderung vor der Einschulung

Zum Ausgleich von Defiziten im Bereich Sprache soll die Sprachförderung vor der Einschulung beitragen, die ab dem Schuljahr 2003/04 in allen Grundschulen eingeführt ist.

 

§ 54 a Sprachfördermaßnahmen (NSchG)
(1) Schülerinnen und Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sollen besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse erhalten.

(2) Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet im Jahr vor der Einschulung nach näherer Bestimmung durch das Kultusministerium an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Schule stellt bei den gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 künftig schulpflichtigen Kindern fest, ob die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen.

 

Die Sprachstandsfeststellung
Jeweils ca. 15 Monate vor der Einschulung werden im Rahmen der Schulanmeldung bei allen im darauffolgenden Schuljahr schulpflichtigen Kindern die Sprachkenntnisse in einem kindgerechten spielerischen Verfahren festgestellt. Die Grundschule Rostrup führt die Sprachstandsfeststellung in Verbindung mit den Schulanmeldungen in der Schule durch.

 

Die Sprachförderung
Wenn die Sprachkenntnisse des Kindes nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht der 1. Klasse teilzunehmen, wird es im Schuljahr vor der Einschulung einem Sprachkurs an einer Grundschule zugewiesen. Lehrkräfte der Grundschule und sonderpädagogische Fachkräfte arbeiten mit den Kindern an der Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse.

Die Sprachförderung an der Grundschule Rostrup findet täglich für eine Stunde im Kindergarten statt.